Noch bis vor gut einem Jahr war der Goldkurs allenfalls für kurze Zeit mal über 2.000 US-Dollar pro Feinunze geklettert. Seitdem hat er eine atemberaubende Rallye hingelegt: Ende Februar stieg er zeitweise auf über 2.950 Dollar. Auf Jahressicht verzeichnen Goldanleger ein Plus von rund 43 Prozent – mehr also, als die durchaus ordentlich performenden Börsen geliefert haben (Beispiel DAX: knapp 30 Prozent).
Wie beim Boom der Kryptowährungen hat auch daran der neue US-Präsident großen Anteil. Insbesondere seit seiner Amtseinführung strebt der Goldpreis nach oben, was von Marktbeobachtern auf die wachsende handels- und wirtschaftspolitische Unsicherheit zurückgeführt wird. Das Edelmetall hat einen Ruf als „sicherer Hafen“ in stürmischen Zeiten. Verbraucherschützer warnen allerdings davor, sich in falscher Sicherheit zu wiegen, denn auch der Goldpreis kann potenziell abstürzen. Zweiter wichtiger Preistreiber sind Zukäufe der Notenbanken. So hat kürzlich etwa die chinesische Zentralbank ihre Goldreserven aufgestockt.
Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist
unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower
das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ
überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen
Preis.
Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen
fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich
einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab
an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über
keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge
grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das
vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die
Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin
gehandelt, wurde verworfen.
Nach dem Renteneintritt sind in der Regel noch mehrere Lebensjahrzehnte zu erwarten. Wie
viele es statistisch sein werden, unterschätzen viele Menschen – und halten Altersvorsorge in
der Folge für weniger wichtig. Das erbrachte kürzlich eine Umfrage des europäischen
Versicherer-Dachverbands Insurance Europe unter rund 15.700 Personen in 15 Ländern.
Wer seine eigene Lebenserwartung unterschätzt, hat im Schnitt 0,68 Vorsorgeprodukte
abgeschlossen, während „Überschätzer“ über 0,79 verfügen. In Deutschland fällt der Unterschied
mit 0,95 zu 1,14 noch größer aus. Aufschlussreich sind auch die Quoten derjenigen, die
überhaupt für den Ruhestand vorsorgen: Bei den Pessimisten sind es in Deutschland 67, bei den
Optimisten 77 Prozent.„Wer denkt, nicht sehr alt zu werden, spart sich das Sparen
möglicherweise gleich ganz“, bringt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer
des Versicherer-Gesamtverbands GDV, die Problematik auf den Punkt.
Aktuell beträgt die Rest-Lebenserwartung hierzulande übrigens für eine 60-jährige Frau gut 25
Jahre, gleichaltrige Männer können statistisch noch mit 21,3 Lebensjahren rechnen. Grund
genug, die Altersvorsorge ernst zu nehmen.
Kfz-Versicherer müssen überzogene Mietwagenkosten nicht komplett übernehmen
mak40027 | Keine Kommentare18.02.2025
Generell hat ein schuldlos Unfallbeteiligter, dessen Auto zur Reparatur in die Werkstatt muss,
Anspruch auf die Erstattung von Mietwagenkosten durch die Versicherung des
Unfallverursachers. Wie das Amtsgericht Hamburg-Barmbek kürzlich urteilte (Aktenzeichen 816
C 111/24), sollten diese Kosten aber in einem vernünftigen Rahmen bleiben – andernfalls darf
der Versicherer die Erstattungsleistung kürzen.
Geklagt hatte ein Unfallopfer, das 3.500 Euro für einen Interims-Mietwagen gefordert, jedoch
nur 2.200 Euro erhalten hatte. Der gegnerische Versicherer begründete die Kürzung mit einem
unverhältnismäßig hohen Tagessatz. Dem schloss sich das Gericht an und wies die Klage ab, da
das Gebot der Schadenminderung für alle Beteiligten gelte – somit sei auch bei der
Mietwagenauswahl und -buchung auf Wirtschaftlichkeit zu achten.
Anders verhält es sich bei der Wahl der Werkstatt: Unfallgeschädigte müssen prinzipiell keinen
Angebotsvergleich für die Reparatur ihres Autos vornehmen, es gilt das sogenannte
Werkstattrisiko für den gegnerischen Versicherer.
Es war eine schwere Geburt: Schon 2014 beschloss die EU, dass die Mitgliedsstaaten ihren
Bürgern kostenlose Datenbanken zum Girokontenvergleich bereitstellen müssen. Kurz darauf
verpflichtete sich auch Deutschland mit dem Zahlungskontengesetz dazu. Geplant war, dass
private Anbieter solche Vergleiche aufsetzen und zertifizieren lassen. Der Pferdefuß daran:
Private Vergleichsplattformen können keine Bank zur Teilnahme zwingen. In den Übersichten
klafften daher beträchtliche Lücken. Auch die Stiftung Warentest, die im nächsten Schritt mit der
Umsetzung beauftragt wurde, konnte dieses Problem nicht lösen.
Seit dem letzten Jahr jedoch gilt für die Banken eine gesetzliche Pflicht, ihre GirokontenKonditionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen. Diese hat
unter kontenvergleich.bafin.de Mitte Januar selbst ein Vergleichsportal online gestellt, unter
dem aktuell rund 6.900 Kontomodelle von 1.100 Banken verglichen werden können. Für jedes
werden 27 Daten bereitgestellt. Damit genießen Bankkunden eine zuvor ungekannte
Transparenz bei der Wahl ihres kontoführenden Instituts.
Gute Nachrichten für Kunden mit klassischen Lebens- und Rentenpolicen: Gemäß vorläufigen
Auswertungen des Fachmagazins procontra hat rund jeder zweite deutsche Lebensversicherer
seine Überschussbeteiligung für 2025 erhöht. Nur ein Anbieter wird seine laufende Verzinsung
(um einen halben Prozentpunkt) absenken. In der Spitze erhalten die Kunden nun 3,35 Prozent
Zinsen, am unteren Ende sind es 1,75 Prozent. Grundlage der Analyse sind die
Überschussdeklarationen von 42 Versicherern, darunter die meisten Branchenschwergewichte.
Die jeweils geltende laufende Verzinsung kann der Standmitteilung entnommen werden, die
Lebensversicherungskunden jährlich erhalten. Das Plus wird dem Vertragsguthaben
unwiderruflich gutgeschrieben und trägt fortan zum Zinseszinseffekt bei. Am Ende der
Vertragslaufzeit kommt noch eine Schlussüberschussbeteiligung hinzu. Die Höhe der
Überschüsse hängt im Wesentlichen vom Erfolg des Versicherers am Kapitalmarkt und vom
allgemeinen Zinsniveau ab, aber auch bei Kosteneinsparungen oder Risikoüberschüssen können
die Versicherten profitieren.
Seit Anfang Dezember gilt die neue Gefahrstoffverordnung, die den Arbeits- und
Gesundheitsschutz unter anderem bei der Sanierung älterer Gebäude nach Brand-, Wasser- oder
Schimmelschäden erhöhen soll. Im Fokus steht das krebserregende Asbest, das sich in vielen bis
1993 errichteten Häusern – die etwa drei Viertel des deutschen Wohnungsbestands ausmachen
– findet. Vor Sanierungsmaßnahmen muss nun eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen
werden; bestehen Zweifel, ob Asbest verbaut wurde, ist der übliche aufwendige Risikoschutz zu
betreiben.
Was bedeutet das für Hausbesitzer, Immobilienverwalter, Sachverständige, Handwerker etc.? Dies
beantwortet ein neuer Praxisleitfaden zum „Umgang mit Asbest bei der Gebäudesanierung“, der
sich noch in der Konsultationsphase befindet, jedoch schon unter
https://vds.de/konsultationsverfahren/vds-3155-entwurf abgerufen werden kann. Federführend
ist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) über seine
Tochtergesellschaft VdS. Die Versicherer rechnen durch den fälligen Zusatzaufwand mit
Mehrkosten in der Gebäudeversicherung von über 190 Millionen Euro pro Jahr.
Wer einen Kredit, etwa für eine Immobilienfinanzierung, erhalten will, muss eine gute Bonität
vorweisen können. Das Urteil der Auskunftei Schufa spielt dabei eine wesentliche Rolle. Banken
holen es standardmäßig ebenso ein wie Mobilfunkanbieter oder Energieversorger vor einem
Vertragsschluss. Wie der Schufa-Score für eine Person genau zustande kommt, ist
Betriebsgeheimnis. Klar ist aber: Negativeinträge wegen nicht bezahlter Rechnungen führen zu
Abzügen.
Seit Jahresanfang überschattet ein solcher Fehltritt die Kreditwürdigkeit nicht mehr so lange
wie zuvor. Statt 36 Monaten wird ein einmaliger Zahlungsverzug nur noch 18 Monate lange
gespeichert, solange der geschuldete Betrag innerhalb von 100 Tagen nach einer Mahnung, die
der Schufa bekannt ist, beglichen wird. Zudem dürfen in den 18 Monaten keine weiteren
Negativmeldungen eingehen. „Die Neuregelung der Speicherfristen bietet Vorteile für beide
Seiten: Sie bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern, die rasch ihre versäumte Zahlung
nachholen, die Chance, schneller ihre Bonität zu verbessern. Davon profitieren auch
Unternehmen, die so schneller an ihr Geld kommen“, kommentiert die SchufaVorstandvorsitzende Tanja Birkholz.
Wer die Massenmedien verfolgt, kann schnell den Eindruck gewinnen, dass Elektroautos leichter
und häufiger Feuer fangen als Benzin- oder Dieselfahrzeuge. Das liegt jedoch einfach an der
häufigeren Berichterstattung über solche Ereignisse. Tatsächlich geben die Schadensstatistiken
der Versicherer keine höhere Brandgefahr von E-Autos her.
2023 verzeichneten die Kaskoversicherer 14.200 Autobrände, die einen Gesamtschaden von rund
100 Millionen Euro verursachten, also etwa 7.100 Euro pro Fall. Der Anteil der Elektrofahrzeuge
daran ist ungefähr so hoch wie ihr Anteil an allen versicherten Fahrzeugen.
Dass E-Auto-Brände in den Medien dennoch überrepräsentiert sind, dürfte in erster Linie auf das
besondere Brandgeschehen zurückzuführen sein, das bei einer Beteiligung der Antriebsbatterie
auftritt. Bei einem sogenannten Thermal Runaway können sich Zellen überhitzen und schließlich
in Flammen aufgehen, die dann schwierig zu löschen sind und enorme Rauchmengen
hervorbringen. Mitunter müssen die Fahrzeuge in Löschwasser getaucht werden, um die Batterie
abzukühlen.
Der Bankenverband ließ durch das Meinungsforschungsunternehmen Kantar ermitteln, wie es
um die Finanzbildung der 14- bis 24-Jährigen in Deutschland bestellt ist. Das Ergebnis bestätigt
erneut die seit einigen Jahren anschwellenden Rufe nach einer Verankerung dieses
Wissensgebiets im Schulunterricht.
So konnten 27 Prozent der rund 700 Befragten mit dem Begriff „Aktie“ nichts anfangen, von den
Mädchen und jungen Frauen sogar 40 Prozent. 26 Prozent aller Umfrageteilnehmer hatten keine
Vorstellung, was sich hinter dem Begriff „Inflation“ verbirgt. Kleiner Lichtblick: Bei der 2021
durchgeführten Vorgängerstudie betrug dieser Wert noch 44 Prozent, hier hat das Wissen also
zugenommen – sicherlich wegen der medialen Aufmerksamkeit, die das Thema in den letzten
Jahren erfahren hat. 18 Prozent der Umfrageteilnehmer, gegenüber 14 Prozent 2021, konnten in
diesem Jahr die aktuelle Inflationsrate grob einschätzen. Summa summarum überrascht es nicht,
dass jeweils 40 Prozent meinen, in der Schule wenig oder so gut wie nichts über Finanzen und
Wirtschaft zu lernen.